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ARMIN-Modellvorhaben – praktische Umsetzung       Anwendungsbeispiel

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    Tel.: 0371 2789-4216
    verordnung.chemnitz
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    verordnung.dresden
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  • Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
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    -  zur IT-Schnittstelle/KV-SafeNet
       Tel.: 03643 559-109
    armin.info@kvt.de

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Häufige Fragen

Fragen zum Medikationsmanagement

Wer prüft die Medikation im Medikationsmanagement: Arzt oder Apotheker?

Beide für ihr jeweiliges Kompetenzfeld. Der Arzt im medizinischen Bereich, der Apotheker im pharmazeutischen Bereich.

Ist KV-SafeNet* Voraussetzung, um an ARMIN teilzunehmen?

Arzt und Apotheker können ihre Teilnahme nur an allen drei Modulen des Modellvorhabens erklären. Im Modul 3, dem Medikationsmanagement, wird für die betreuenden Ärzte (i. d. R. Hausärzte) und Apotheken ein Anschluss des Praxisverwaltungssystems/Apothekenverwaltungssystems an das Sichere Netz der KVen per KV-SafeNet* benötigt.

Wie wird der Medikationsplan bei einer händisch ausgestellten Verordnung bei einem Hausbesuch gepflegt?

Bei einer Verordnung beim Hausbesuch kann der Arzt die Verordnung später nachtragen. Ebenso ist es möglich, dass die Apotheke sie zum Zeitpunkt der Einlösung des Rezeptes im Medikationsplan nacherfasst. Dies erfolgt übrigens in gleicher Weise bei Verordnungen von nicht teilnehmenden Fachärzten.

Müssen Diagnosen im Medikationsplan übermittelt werden?

Der Medikationsplan sieht ein Feld „Einnahmegrund“ vor. Dort soll der Arzt in patientenverständlicher Sprache einen Eintrag vornehmen, um sicherzustellen, dass der Patient den Grund für die Arzneimitteleinnahme kennt. Wenn dies (von Patient oder Arzt) nicht gewünscht wird, kann dieser Eintrag auch entfallen. Diagnosen sind freiwillige Angaben, die der Arzt dem Apotheker übermitteln kann. Beispielsweise kann dies hilfreich sein, wenn eine Nieren- oder Leberinsuffizienz bekannt ist. Der Patient stimmt mit der Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung der Übermittlung dieser Daten zu.

Warum werden solche Medikationspläne nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten gespeichert?

Die eGK sollte ursprünglich bereits 2006 eingeführt werden. Das elektronische Rezept gibt es seit 2004 nur als Prototyp. Die Umsetzung dieser Projekte ist aktuell nicht absehbar.

Wie funktioniert die Pflege des Medikationsplanes bei einer Urlaubsvertretung in der Arztpraxis?

Die Pflege des Medikationsplanes soll auch dann in der jeweiligen Arztpraxis erfolgen, kann aber nach Absprache mit dem Apotheker in der betreffenden Apotheke stattfinden.

Wer trägt die Verantwortung, wenn der Hausarzt Wirkstoffe gemäß ARMIN umstellt, auf die aber der Facharzt den Patienten eingestellt hatte?

Es ändert sich zum jetzigen Vorgehen nichts: Der Hausarzt soll auch jetzt die Medikation nur dann umstellen, wenn er es fachlich vertreten kann. Ziel von ARMIN ist zudem, dass Haus- und Fachärzte gut zusammenarbeiten.

Wo steht der Medikationsplanserver?

In einem von der KBV zertifizierten und hochsicheren Rechenzentrum.

Hat der Patient das Recht einzusehen, welche Daten ihn betreffend auf dem Medikationsplanserver, der für das Modul 3 zum Einsatz kommt, gespeichert sind?

Ja. Der Patient kann Einsicht in die Daten verlangen. Genauso wie er jederzeit Auskunft über seine Krankenakte beim Arzt oder seine Kundenkartendaten in einer Apotheke verlangen darf. Da die AOK PLUS jedoch keinen Zugriff auf die Inhalte des Medikationsplanservers hat, sind teilnehmende (betreuende) Ärzte und Apotheker laut Modellvertrag verpflichtet, den Auskunftsanspruch des Patienten zu erfüllen.

Wer hat welche Funktion bei der Erstellung des Medikationsplans (Modul 3)?

Arzt und Apotheker sind jeweils mit definierten Aufgaben und Zielstellungen an der Erstellung des Medikationsplans beteiligt. Im Folgenden ist der schematische Ablauf der Erfassung aufgezeigt.

Was wird auf dem Medikationsplanserver ausgetauscht?

Auf dem Medikationsplanserver werden nur die im Rahmen des Projektes ARMIN zur Durchführung des Medikationsmanagements nötigen Informationen abgelegt und dem jeweils anderen betreuenden Leistungserbringer zum Abruf bereitgestellt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die auf dem Ausdruck des Medikationsplans vorhandenen Informationen.

Gibt es eine Mindestanzahl an zu betreuenden Patienten?

Nein. Je nach den (zeitlichen) Gegebenheiten des Arztes kann dieser die Anzahl der Patienten in Modul 3 (Medikationsmanagement) selbst bestimmen. Jedoch können pro Quartal max. 30 Patienten neu eingeschrieben und die Startintervention abgerechnet werden.

Wie erfährt der Arzt von der Selbstmedikation bzw. der durch einen Facharzt verordneten Medikation des Patienten?

Der Patient ist vertraglich mit seiner Teilnahme verpflichtet, die Betreuung durch Arzt und Apotheker aktiv zu unterstützen. Der Patient soll seine Rezepte in der Regel immer in der von ihm gewählten betreuenden Apotheke einlösen, so dass der Apotheker diese Medikation (z.B. durch einen Facharzt verordnet) im Medikationsplan ergänzen kann und diese dem betreuenden Arzt übermittelt wird.

Ist der Patient verpflichtet, alle seine Medikamente anzugeben?

Ja. Der Patient ist verpflichtet, während seiner Teilnahme das Modellvorhaben aktiv zu unterstützen und dem betreuenden Arzt und der betreuenden Apotheke alle dazu erforderlichen Angaben zu machen (insbesondere hinsichtlich der Änderungen und Ergänzungen seiner Medikation).

Wie wird sichergestellt, dass der Patient immer dasselbe Präparat erhält, um ihn in seiner Therapietreue zu unterstützen?

Wenn Patienten zukünftig von ihrem Arzt ein Rezept erhalten, wird darauf vorrangig kein Präparatename, sondern der für ihre Therapie notwendige Wirkstoff vermerkt sein. In der Apotheke erhält man mit dieser Verordnung ein qualitativ hochwertiges Medikament eines Herstellers, welches den verordneten Wirkstoff enthält, mit dem die AOK PLUS Preisnachlässe vereinbart hat.

Existiert für den verordneten Wirkstoff solch eine Vereinbarung nicht, wird die Apotheke ein anderes qualitativ hochwertiges und preisgünstiges Präparat aussuchen. In beiden Fällen bekommt der Patient dieses Arzneimittel nach Möglichkeit auch bei zukünftigen Verordnungen. So wird sichergestellt, dass man über einen längeren Zeitraum ein vertrautes Medikament erhält.

Muss ein chronischer kranker Patient aus ARMIN ausscheiden, wenn er von fünf auf vier Medikamente umgestellt wird?

Ziel von ARMIN ist es, die Patienten in ihrer Therapie zu unterstützen und die Medikation entsprechend der Notwendigkeit und Verträglichkeit anzupassen, so dass Patienten, die in ihrer Medikation, durch die intensivierte Betreuung, weniger Wirkstoffe einnehmen müssen, auch als ARMIN-Teilnehmer bestehen bleiben.

Ist ARMIN für Fachärzte relevant? Welche Fachgruppen spricht ARMIN eher nicht an?

Einige Fachgebiete sind im Medikationskatalog und bei der Wirkstoffverordnung weniger stark angesprochen. Vorteile für den Arzt bei der Abgabe von Rabattmedikamenten bleiben dennoch erhalten. Die Betreuung in Modul 3 erfolgt in der Regel durch den Hausarzt. Eine Teilnahme von Fachärzten am Vertrag ist dennoch in jedem Fall möglich.