
Wirkstoffverordnung
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Die Therapiehoheit bleibt für den Arzt erhalten. Die Verordnung von Fertigarzneimitteln mit Aut-idem-Kreuz ist möglich.
- Mit der Wirkstoffverordnung werden Einsparpotentiale ohne Einbuße der Therapiequalität als Beitrag zur Beitragssatzstabilität der Krankenkassen gehoben. Das wird honoriert: Verordnungen mit Abgabe von generikafähigen Rabattarzneimitteln werden bei künftigen Wirtschaftlichkeitsprüfungen aus dem Volumen des Arztes herausgerechnet.
- Der Patient wird auf den Wirkstoffnamen fokussiert, nicht auf das Produkt eines Herstellers. Dies mindert Substitutionsvorbehalte und erhöht die Akzeptanz des Patienten.
- Die Wirkstoffverordnung wird (bei derzeit ca. 190 Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen) elektronisch gestützt durch das PVS-System erzeugt. Das Verordnungsprocedere bleibt unverändert.
- Für die Umsetzung dieses Moduls ist keine Teilnahmeerklärung des Patienten nötig. Das spart bürokratischen Aufwand.
Was Ärzte für eine Teilnahme benötigen:
Einsatz eines Praxisverwaltungssystems (PVS) mit IT-Vertragsschnittstelle (S3C-Schnittstelle inkl. Armin-Funktionalitäten für die Stufen 1-3)– weitere Informationen erteilt der jeweilige Softwarebetreuer.
*Rechtlicher Hinweis:
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