Sie befinden sich hier: ARMIN » Über ARMIN » Die 3 Module » Medikationskatalog

Medikationskatalog

Der für ARMIN verwendete Medikationskatalog wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erarbeitet. Er enthält für versorgungsrelevante Indikationen zugelassene Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, die nach definierten Kriterien in Kategorien eingeordnet wurden. Ziel ist es, eine leitliniengerechte, patientenorientierte und wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen.

Arbeitsgrundlage für die Einstufung der Wirkstoffe waren:

  • Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
  • Abschlussberichte des Instituts für Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
  • Empfehlungen aus den Disease Management Programmen (DMP)
  • Therapiehinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
  • G-BA-Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung
  • Wirkstoff AKTUELL
  • Bewertungen des Arzneimittelkursbuchs
  • Regelungen der Arzneimittel-Richtlinie

Nach folgender Systematik wurde die Einteilung der Wirkstoffe vorgenommen:

  • Standard: Wirkstoffe, die für den überwiegenden Anteil der Patienten zur Behandlung der Erkrankung in Frage kommen.
  • Reserve: Kategorie bezieht sich auf den Einsatz bei relevanten Patientengruppen, für die eine Behandlung mit den Standardwirkstoffen nicht in Frage kommt
  • Nachrangig: Die übrigen für diese Indikation zugelassenen Wirkstoffe, die nicht unter die Definition „Standard“ oder „Reserve“ fallen. Wirkstoffe, die in bestimmten Behandlungskonstellationen Vorteile haben, aber in der Gesamtschau als „Nachrangig zu verordnen“ einzustufen sind.

Zunächst waren folgende Indikationen Gegenstand des Medikationskataloges:

  • Hypertonie
  • Koronare Herzkrankheit
  • Fettstoffwechselstörung
  • Osteoporose
  • Herzinsuffizienz
  • Vorhofflimmern
  • Alzheimer-Demenz
  • Depression

Zum 01.01.2015 wurde der Medikationskatalog um folgende Indikationen erweitert: 

  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Antibiotikatherapie der oberen Atemwege
  • Antibiotikatherapie der unteren Atemwege
  • Antibiotikatherapie der Harnwege

Zum 01.01.2017 wurde der Medikationskatalog um folgende Indikationen erweitert: 

  • COPD
  • Asthma