Schritt 2: Der Apotheker erstellt einen vorläufigen Medikationsplan
Der Apotheker gleicht die erfassten Informationen gegeneinander ab und prüft die Informationen im Hinblick auf die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) pharmazeutisch. Auf dieser Basis erstellt er einen vorläufigen Medikationsplan. Dieser vorläufige Medikationsplan sowie die relevanten Ergebnisse der pharmazeutischen AMTS-Prüfung und des Gesprächstermins werden dokumentiert und an den betreuenden Arzt kommuniziert.